Was für Kühlschränke und Waschmaschinen schon lange Usus ist, gilt nun auch für Gebäude.

Auf Basis der Energieeinsparverordnung wird die Energieeffizienz beurteilt. Mit einem Energieausweis wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr dokumentiert.
Am 01.07.2008 hat die stufenweise Einführung von Energieausweisen bei Wohngebäuden begonnen. Er muss bei Verkauf oder Vermietung potenziellen Käufern oder Mietern vom Eigentümer auf Verlangen vorgelegt werden.

Der Gesetzgeber verspricht sich davon zweierlei: Mehr Transparenz bei der energetischen Qualität von Gebäuden und eine größere Bereitschaft zu Energie sparenden Modernisierungen.

Ab wann beginnt die Vorlagepflicht ?

  • Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 hat die Pflicht am 01. Juli 2008 begonnen.

  • Für alle anderen Wohngebäude gilt eine Ausweispflicht seit dem 01. Januar 2009

  • Für Nichtwohngebäude war der Einführungstermin am 01. Juli 2009



Energieausweis für Gebäude - Fristen

  • Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen Energieausweise ab dem 01.07.2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf zugänglich gemacht werden.

  • Für Nichtwohngebäude ist der 01.07.2009 der Stichtag.



Energieausweis für Gebäude – Kosten

  • Bezüglich der Kosten für die Erstellung eines Energieausweises gibt es keine staatlichen Vorgaben. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln und richtet sich nach der Art des Ausweises, Gebäudetyp und Größe des Gebäudes.

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